Qualitätssicherung der Charlottenhof-Heime

In den Häusern der Charlottenhof Altenheimverwaltungs GmbH werden Maßnahmen der Qualitätssicherung und Kontrolle durchgeführt, um die gesteckten Ziele zu erreichen und die gesetzlichen Auflagen, welche für die Pflege in § 80 SGB XI, für die Wohnheime in § 80 SGB XII und im Heimgesetz festgelegt sind, zu sichern.

Maßnahmen der Qualitätssicherung

Unsere Fachkraftquote liegt weit über den geforderten 50 %.