Wohnheim für seelisch behinderte und psychisch kranke Menschen
Unser Bewohnerklientel im Charlottenhof Steinhude
Aufgenommen werden:
- volljährige, seelisch behinderte und psychisch kranke Menschen, die zum Aufnahmezeitpunkt nicht in der Lage sind, allein zu wohnen, jedoch der völligen Versorgung eines psychiatrischen Krankenhauses nicht mehr bedürfen.
- Menschen, die sich aus ihrem sozialen Umfeld zurückgezogen haben, aber erneut Begegnungen und Kommunikation suchen.
- Grundvoraussetzungen für einen Einzug in das Wohnheim ist eine psychische Erkrankung/Behinderung nach den Vorgaben des SGB XII §53/54.