Wohnheim für seelisch behinderte und suchtkranke Menschen
Aufgenommen werden:
- volljährige, seelisch behinderte und kranke Menschen, die zum Zeitpunkt nicht in der Lage sind, allein zu wohnen, der völligen Versorgung eines psychiatrischen Krankenhauses nicht mehr bedürfen.
- Menschen, die sich aus ihrem sozialen Umfeld zurückgezogen haben, aber erneut Begegnungen und Kommunikation suchen.
- Grundvoraussetzungen für einen Einzug in das Wohnheim ist eine psychische Erkrankung/Behinderung nach den Vorgaben des SGB XII §53, §54.
