Pflegeheim Kosten im Charlottenhof Alten- und Pflegeheim

Das Leistungsentgelt setzt sich zusammen aus (Stand 01.01.2025):

  Pflege /Tag Unterkunft /Tag Verpflegung /Tag Investitions­kosten Gesamt Tagessatz
Pflegegrad 1 68,25 € 19,99 € 6,40 € 13,00 € 107,64 €
Pflegegrad 2 87,50 € 19,99 € 6,40 € 13,00 € 126,89 €
Pflegegrad 3 104,40 € 19,99 € 6,40 € 13,00 € 143,79 €
Pflegegrad 4 122,02 € 19,99 € 6,40 € 13,00 € 169,33 €
Pflegegrad 5 129,94 € 19,99 € 6,40 € 13,00 € 169,33 €

Die monatlichen Heimkosten betragen insgesamt bei

Das Leistungsentgelt beträgt derzeit (Stand 01.01.2025) monatlich (30,42 Tage/Monat):

Pflegegrad 1 3.274,41 €
Pflegegrad 2 3.860,00 €
Pflegegrad 3 4.374,10 €
Pflegegrad 4 4.910,10 €
Pflegegrad 5 5.151,02 €

Zuschuss Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

Der von den Pflegekassen im Rahmen der vollstationären Dauerpflege zu übernehmende Anteil für Pflegebedürftige beträgt derzeit (Stand 01.01.2025) monatlich:

Pflegegrad 1 131,00 €
Pflegegrad 2 805,00 €
Pflegegrad 3 1.319,00 €
Pflegegrad 4 1.855,00 €
Pflegegrad 5 2.096,00 €

Ihr Eigenanteil beträgt täglich:

  Unterkunft /Tag Verpflegung /Tag Investitionskosten /Tag Einrichtungs­eigenanteil Gesamt /Tag
Pflegegrad 1 19,99 € 6,40 € 13,00 € 63,95 € 103,34 €
Pflegegrad 2 19,99 € 6,40 € 13,00 € 61,04 € 100,43 €
Pflegegrad 3 19,99 € 6,40 € 13,00 € 61,04 € 100,43 €
Pflegegrad 4 19,99 € 6,40 € 13,00 € 61,04 € 100,43 €
Pflegegrad 5 19,99 € 6,40 € 13,00 € 61,04 € 100,43 €

Ihr Eigenanteil beträgt monatlich (30,42 Tage) :

Pflegegrad 1 3.143,60 €
Pflegegrad 2 3.055,00 €
Pflegegrad 3 3.055,10 €
Pflegegrad 4 3.055,10 €
Pflegegrad 5 3.055,02 €

Leistungszuschlag Pflegekasse

Seit dem 01.01.2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Leistungszuschlag an den Kosten für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege.

Je länger der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim lebt, desto höher ist auch der Zuschuss. Dieser Zuschuss wird direkt von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt und verringert somit den Eigenanteil des Bewohners an den Kosten.

Der Zuschuss wird nur bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie lange bisher schon Leistungen der vollstationären Pflege durch den Pflegebedürftigen in Anspruch genommen wurden und steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthaltes. Je länger der Pflegebedürftige in einem Heim wohnt, desto niedriger wird sein Eigenanteil.

Übernahme Eigenanteil durch die Pflegekasse:

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei bis zu 12 Monaten vollstationärer Aufenthalt
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 12 Monaten vollstationärer Aufenthalt
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 24 Monaten vollstationärer Aufenthalt
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 36 Monaten vollstationärer Aufenthalt

 

Kosten für Kurzzeitpflege (Fix-Flex-Regelung)

Die Kosten für Kurzzeitpflege werden durch einen einheitlichen pflegegradunabhängigen Pflegesatz kalendertäglich abgerechnet:

  • Fix/Flex (von zu Hause ins Pflegeheim) 152,94 €
  • Fix/Flex (aus dem Krankenhaus ins Pflegeheim) 173,94 €
  • Das von den Pflegebedürftigen zu tragende Entgelt für Verpflegung im Rahmen der Kurzzeitpflege beträgt kalendertäglich 7,15 €.
  • Das von den Pflegebedürftigen zu tragende Entgelt für Unterkunft im Rahmen der Kurzzeitpflege beträgt kalendertäglich 22,34 €.
  • Die Investitionskosten betragen kalendertäglich 13,00 €.
  • Die Leistungen der Kassen betragen pro Kalenderjahr 1.854,00 € für Kurzzeitpflege und 1.685,00 € für Verhinderungspflege, insgesamt 3.539,00 €.

Bitte geben Sie diese Information bzw. Mitteilung Ihrer Pflegekasse zeitnah an unsere Abrechnungsstelle weiter, damit eine zügige und korrekte Abrechnung erstellt werden kann.

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