CMA Einrichtung für Chronisch Mehrfach Abhängige nach SGB IX - Betreuung in besonderen Wohnformen

Das CMA-Wohnheim in Badenhausen bietet Menschen mit einer langjährigen chronischen Alkoholabhängigkeit und einer mehrfachen Suchtschädigung einen Weg zu einer besseren Lebensqualität.

Aufgenommen werden:

  • volljährige, chronisch alkoholkranke und mehrfach suchtkranke Menschen, die zum Zeitpunkt nicht in der Lage sind, allein zu wohnen, der völligen Versorgung eines psychiatrischen Krankenhauses nicht mehr bedürfen.
  • Menschen, die sich aus ihrem sozialen Umfeld zurückgezogen haben, aber erneut Begegnungen und Kommunikation suchen.
  • Grundvoraussetzungen für einen Einzug in das Wohnheim ist die Notwendigkeit der Betreuung in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe gem. § 113 i.V.m. § 78 und § 81 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).

Das CMA-Wohnheim Charlottenhof Badenhausen vermitteln positivere Lebenseinstellung

Im psychiatrischen CMA-Wohnheim Charlottenhof Badenhausen vermitteln wir dem Bewohner ein neues Realitätsbewusstsein, verbunden mit einer positiveren Lebenseinstellung. Dabei verstehen wir unsere Arbeit mit suchtkranken Menschen als Lebensbegleitung und Hilfeleistungsangebot zur Wiedereingliederung bzw. sozialen Integration des Bewohners in die Gesellschaft. Wir signalisieren dem Betroffenen, dass wir seine Alkoholsucht als Krankheit verstehen und helfen ihm dabei, dies für sich selbst zu erkennen, zu akzeptieren und damit umgehen zu lernen.

Verschiedene Folgeschäden

Das Krankheitsbild des chronisch mehrfach Suchtgeschädigten kann verschiedene psychische und physische Folgeschäden verursachen, die tiefgreifende Veränderungen im Leben des Betroffenen bewirken.

Defizite in unterschiedlicher Ausprägung, wie nachlassende Hirnleistung, verbunden mit Vergesslichkeit (Korsakow -Syndrom), Konzentrations- und Leistungsschwäche, Realitätsverlust, aber auch organische- oder Nervenschädigungen beispielsweise verbunden mit Gangunsicherheiten, nachlassenden Grob- und Feinmotorik (Polyneuropathien) usw. können einschränkende Auswirkungen bei der Alltagsbewältigung des Bewohners und seiner Lebensqualität insgesamt haben.

Ein selbstständiges, geregeltes Leben ist nicht mehr möglich. In der Regel wird ein Betreuer bestellt, der sich um die persönlichen Angelegenheiten des Betroffenen kümmert, d.h. zunächst stationäre Aufnahme in einer Fachklinik, Entgiftung, eventuell Krisenintervention, im Anschluss dann die Aufnahme in einem Wohnheim.

Hinzu kommen angestaute Ängste durch:

  • sozialen Abstieg,
  • Arbeitsplatz-, Wohnungs- und häufig Partnerverlust,

 

was nicht selten zur Selbstaufgabe der eigenen Persönlichkeit und dem Verfall des Suchtmittels Alkohol führt.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und nehmen Sie Kontakt zu unserer Heimleitung auf. Jetzt gerne einen Beratungstermin vereinbaren!