Bewohnervertretung – Mitwirkung in den Wohnheimen
und Wohngruppen

Die Bewohnervertretung ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die Bewohner in unseren Wohnheimen und Wohngruppen. Durch die Vertreter der Bewohnervertretung wirken die Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbestimmungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit.

Die Bewohnervertretung wird von den Bewohnern in regelmäßigen Abständen gewählt. Die Amtszeit in der Behindertenhilfe beträgt vier Jahre. Zur Unterstützung der Arbeit der Bewohnervertretung können Angehörigen- oder Betreuerbeiräte gebildet werden.

Die Aufgaben der Bewohnervertretung

Die Aufgaben der Bewohnervertretung gehen aus der HeimMitwirkungsVerordnung hervor, z.B.: Entgegennahmen von Anregungen und Beschwerden von Bewohnern und erforderlichenfalls Hinwirkung auf ihre Erledigung durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger der Einrichtung.

Es werden regelmäßig Fortbildungen für die Bewohnervertretung angeboten

Auskünfte erteilt Ihnen auch gern unsere Heimleitung. Jetzt Kontakt aufnehmen!